FAQ zum Thema Website und Barrierefreiheitsstärkunggesetz (BFSG)

FAQ zum Thema Website und Barrierefreiheitsstärkunggesetz (BFSG)

Was genau ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll dafür sorgen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – auch für Menschen mit Behinderungen. Es setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte Standards einzuhalten, damit zum Beispiel Websites barrierefrei nutzbar sind. 

Welche Regelungen zur Web-Barrierefreiheit enthält die neue BFSG-Verordnung?

Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG-Verordnung) konkretisiert die Anforderungen des BFSG, speziell für digitale Angebote wie Websites und mobile Apps. Sie legt im Detail fest, wie Barrierefreiheit im Web technisch umgesetzt werden muss – zum Beispiel durch Orientierung an den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Level AA.

Außerdem regelt sie, welche Informationen barrierearm zugänglich sein müssen, wie die Umsetzung geprüft wird und was passiert, wenn Unternehmen gegen die Vorgaben verstoßen. Ziel ist es, digitale Inhalte für alle Menschen – egal ob mit oder ohne Einschränkungen – gleichermaßen nutzbar zu machen.

Ab wann tritt die Verordnung in Kraft?

Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG-Verordnung) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft – zeitgleich mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) selbst.

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG gilt grundsätzlich für Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen in der EU – konkret in Deutschland – auf den Markt bringen oder anbieten. Das betrifft zum Beispiel:
  • Hersteller und Händler von Smartphones, Geldautomaten, E-Book-Readern usw.
  • Anbieter von Online-Shops, mobilen Apps, E-Books, digitalen Kommunikationsdiensten oder Bankdienstleistungen
  • Auch bestimmte öffentliche Stellen können unter das Gesetz fallen – wenn sie relevante Produkte oder Services bereitstellen
Sobald eine Website Funktionen wie Kontaktformulare, Buchungsmöglichkeiten, Suchfelder oder andere interaktive Elemente enthält, greift demnach das Gesetz. Denn dann handelt es sich nicht mehr nur um eine rein informierende Website, sondern um eine digitale Dienstleistung, die barrierearm zugänglich sein muss.

Notes
Ausgenommen sind aktuell Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende & Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro) – zumindest, wenn es um Dienstleistungen geht.
Für Produkte gelten teils andere Regeln.

Ist meine Website bereits barrierearm?

Bereits seit einiger Zeit arbeiten wir intensiv daran, unser Website-Produkt – auf dem auch Eure Internetauftritte basieren – technisch so weiterzuentwickeln, dass es alle Anforderungen an eine barrierearme Gestaltung erfüllt.

Das bedeutet: Um das technische Grundgerüst müsst Ihr Euch keine Sorgen machen – das übernehmen wir.

Damit Eure Website aber auch inhaltlich barrierearm ist, könnt Ihr Euch an folgendem redaktionellen Leitfaden orientieren:
Zur Anleitung für barrierearme redaktionelle Pflege


Warning
Wichtig: Alle technischen Weiterentwicklungen im Hinblick auf die Barrierearmut gelten ausschließlich für unser Website-Produkt auf Basis von TYPO3 Version 12.
Websites, die noch auf älteren TYPO3-Versionen basieren, erfüllen die technischen Anforderungen an Barrierearmut nicht im gleichen Umfang und entsprechen daher möglicherweise nicht den gesetzlich geforderten Standards.

destination.pages/destination welcome

Bis zum 25.6.2025 werden sowohl unsere destination.pages als auch die destination.welcome den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Warning
Wichtig: Dies gilt nur für die Projekte, die auf dem aktuellsten Produkt-Stand sind. Individualprogrammierungen und alte destonation.pages/welcome werden bzgl. Barrierefreiheit nicht weiterentwickelt. Hier ist ein Update auf die aktuellste Version notwendig.

Hier könnt Ihr einsehen, welche Version Ihr aktuell nutzt. Kommt gerne für ein Update auf die neueste Version uns zu (sales@destination.one).

Gibt es Tools, die ich nutzen kann, um die Barrierearmut meiner Website zu prüfen?

Ja, es gibt eine Reihe von Tools, die zur Prüfung der Barrierearmut einer Website genutzt werden können.

Hier findest Du eine Übersicht über sinnvolle Tools:

Browserbasierte Tools

Tool
Beschreibung
WAVE
Zeigt Barrieren visuell auf der Website an. [wave.webaim.org](https://wave.webaim.org)
axe DevTools
Browser-Erweiterung zur WCAG-Prüfung. [deque.com/axe](https://www.deque.com/axe/)
Lighthouse
In Chrome DevTools integriert, erstellt Accessibility-Audits.

Automatisierte Prüf-Tools


Tool
Beschreibung
Pa11y
Open-Source-Tool für automatisierte WCAG-Tests.
Siteimprove Accessibility Checker
Browser-Erweiterung mit Problemanalyse.
axe Monitor
Für umfassende Barrierefreiheitsberichte bei größeren Websites.

Manuelle Prüfungsunterstützung bzw. Checklisten


Tool
Beschreibung
BITV-Test
Deutscher Standard, gut geeignet zur Selbstprüfung.
WCAG-Checkliste
Checkliste mit allen WCAG-Kriterien – hilfreich zur manuellen Kontrolle.

Screenreader und Simulations-Tools


Tool
Beschreibung
NVDA
Kostenloser Screenreader für Windows.
VoiceOver
In Apple-Geräten integriert – ideal für mobile Tests.
NoCoffee Vision Simulator
Simuliert verschiedene Sehbeeinträchtigungen im Browser.
 

An welche Normen sollte ich mich orientieren, wenn es um die Barrierearmut meiner Website geht?

Für eine touristische Website, die barrierearm gestaltet werden soll, solltest Du Dich an mehreren relevanten Normen und Standards orientieren – sowohl auf technischer als auch auf inhaltlicher Ebene. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten:

1. WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) – Level AA

  • International anerkannter Standard für digitale Barrierefreiheit
  • Kernprinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust
  • Für Websites ist Level AA die empfohlene Mindestanforderung
  • Wird auch vom BFSG und der BFSG-Verordnung herangezogen

Mehr Infos: W3C WCAG 2.1


2. BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)

  • Deutsche Umsetzung der EU-Vorgaben zur Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich
  • Gilt verbindlich für öffentliche Stellen, aber auch als Orientierung für Privatunternehmen
  • Bezieht sich direkt auf die WCAG

Besonders hilfreich: BITV-Test.de – Prüfverfahren und Selbsttests


3. DIN EN 301 549

  • Europäische Norm, speziell für barrierefreie IKT-Produkte und -Dienste
  • Rechtlich relevant im Rahmen des BFSG (ab 2025)
  • Bezieht sich ebenfalls auf die WCAG 2.1, enthält aber zusätzliche Anforderungen – z. B. für Software, mobile Apps, PDFs usw.

Norm beim Beuth-Verlag ansehen


4. Spezifisch für den Tourismusbereich

  • "Tourismus für Alle Deutschland e.V." (NatKo) bietet Leitfäden und Checklisten für barrierefreie Tourismusangebote
  • Auch die "Reisen für Alle"-Zertifizierung enthält digitale Anforderungen
  • Wichtige Aspekte: klare Informationen zu Zugänglichkeit vor Ort, barrierefreie Buchung, Beschreibung von Einschränkungen

reisen-fuer-alle.de


Empfehlung für Deine Website

Wenn Du eine touristische Website barrierearm gestalten möchtest, solltest du:

  • WCAG 2.2 – Level AA als Standard umsetzen (technisch & inhaltlich)
  • Dich bei deutschen Inhalten zusätzlich an der BITV 2.0 orientieren
  • Die Anforderungen der DIN EN 301 549 prüfen – vor allem, wenn du z. B. PDFs, Karten oder Buchungstools einsetzt
  • Zielgruppengerecht kommunizieren: klare Sprache, erklärende Inhalte, ggf. leichte Sprache und Videoalternativen

Hier ist eine kleine Checkliste, worauf Du bei Deiner touristischen Website achten kannst, wenn es um die Barrierearmut geht:

Bereich

Was sollte erfüllt sein?

Navigation & Struktur

Einfache, konsistente Navigation

Inhalte & Sprache

Klare Sprache, gut strukturierte Überschriften, ggf. Inhalte in Leichter Sprache

Formulare & Buchung

Formulare sind beschriftet und barrierearm nutzbar

Technik & Konformität

WCAG 2.2 Level AA erfüllt; BITV 2.0 Orientierung; HTML korrekt & semantisch

Medien & Alternativen

Alle Bilder haben Alternativtexte; Videos mit Untertiteln und ggf. Audiodeskription

Design & Kontrast

Ausreichende Farbkontraste; keine ausschließliche Nutzung von Farbe zur Unterscheidung

Zusatzinfos speziell für Tourismus

Informationen zu Zugänglichkeit vor Ort (z. B. rollstuhlgerecht, barrierefreie Toiletten); Downloadbare PDFs barrierefrei


Idea
Zur ausführlichen Checkliste, was im Hinblick auf die Barrierearmut einer Website zu beachten ist, findest Du hier im Artikel unter den Anhängen eine Checkliste, die Du einfach abhaken kannst.

Alert
Wichtig zu wissen:

Die Inhalte auf dieser Seite bzw. in diesem Text sind allgemeine Empfehlungen zur barrierearmen Gestaltung von Websites. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung und erheben auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, ob Deine Website alle gesetzlichen Anforderungen – z. B. im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) – erfüllt, solltest Du Dich am besten an eine:n Rechtsberater:in wenden.

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